Altersvorsorge


Dass Sie im Alter mehr Zeit für die schönen Dingen im Leben haben

Flexibel

Unabhängig

Kostengünstig

Rentabel

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird für die meisten Menschen in Deutschland nicht ausreichen und laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wird Altersarmut bis zum Jahr 2030 weiter ansteigen.

Durch den demographischen Wandel und den Geburtenrückgang wird es immer weniger Beitragszahler und zeitgleich

immer mehr Rentenbezieher geben. Zudem wird der steuerpflichtige Teil der Rente schrittweise bis 2040 erhöht.

Haben Durchschnittsverdiener noch 53,3% Ihres Nettoeinkommens als Rente im Jahr 2003 ausgezahlt bekommen,

so sind es 2030 nur noch 44,3%, das entspricht im Schnitt 801 €.

Das 3-Schichten-Modell bietet jedem die Möglichkeit flexibel Versicherungs- bzw. Anlageprodukte auszuwählen,

um die eigene Rentenlücke zu schließen.

Es besteht aus drei Schichten, der Basis-Versorgung, der Zusatz-Versorgung und der Kapitalanlageprodukte. 

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge entstand im Jahr 2005 mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG)

und löste das bis dahin geltende 3-Säulen-Modell durch die Darstellung aus Sicht der jeweiligen Regeln zur Besteuerung ab. Heute lassen sich die Begriffe aber auch häufig als Synonym finden. Die Zuordnung zur jeweiligen Schicht zeigt an,

wie die Altersvorsorgeprodukte in der jeweiligen Schicht steuerlich behandelt werden. 

Wir stellen Ihnen nun das 3-Schichten-Modell genauer vor, damit Sie einen Überblick über die Möglichkeiten zur

Altersvorsorge erhalten. Wie genau der richtige Mix für Ihre persönliche Lebenssituation aussieht,

ermitteln unsere Vorsorgespezialisten gerne mit Ihnen.

Schicht 1: Basisvorsorge

In der 1. Schicht finden sich die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, die 

landwirtschaftlichen Alterskassen und die Beamtenversorgung. Ebenfalls zur 1. Schicht gehört die private 

Basisrentenversicherung, auch als Rürup Rente bekannt. Bei allen Vorsorgearten der 1. Schicht gilt, dass sie nicht als Einmalleistung (ein großer Gesamtbetrag) ausgezahlt werden können, sondern nur als Rente. Zudem lassen sie sich nicht beleihen, kündigen oder vererben. Einmal eingezahltes Kapital kann im Normalfall nicht mehr aus den Verträgen entnommen werden.

Schicht 2: Staatlich geförderte Vorsorge

Zur 2. Schicht der Altersvorsorge gehören staatlich geförderte Zusatzversorgung, die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente. Beide Vorsorgeformen sind während der Ansparphase steuerbegünstigt. Die Auszahlungen aus den abgeschlossenen Verträgen müssen voll versteuert werden. Dafür können, anders als in der 1. Schicht, Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als Einmalleistung ausgezahlt werden. Bei Riester Renten können Sie immerhin 30% des vorhandenen Kapitals in einer Summe erhalten, ohne dass die staatliche Förderung zurückgezahlt werden muss.

Schicht 3: Private Vorsorge

Zur 3. Schicht der Altersvorsorge gehören alle Vorsorgeverträge, für die es in der Ansparphasse keine staatliche 

Förderung gibt, wie private Kapitalanlagen. Ihren Sparbetrag zahlen Sie aus bereits versteuertem Einkommen, dafür ist die Auszahlung in der Rentenphase steuerbegünstigt. Das Sparguthaben kann in der Regel jederzeit entnommen werden. Die Vertragsgestaltung ist sehr flexibel. 

Zu dieser Schicht gehören sowohl Lebens- und Rentenversicherungen, als auch Geldanlagen in Wertpapiere, 

Investmentfonds, sowie alle weiteren Produkte, die zur Altersvorsorge genutzt werden können. 

Welche Altersvorsorge passt am besten zu mir?

Die Auswahl der richtigen Altersvorsorge ist von Ihrer individuellen Situation abhängig.

Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten Sie über die gesetzliche Rentenversicherung eine Grundabsicherung, die mit weiteren Anlageprodukten ausgebaut werden sollte.

Selbstständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, müssen komplett selbst für ihre Rente vorsorgen.

Als grobe Richtlinie darf gelten, dass eine gute Altersvorsorge aus Produkten aller Schichten besteht.


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Wie finde ich heraus, wie viel ich für die Rente sparen muss?


Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist die flexibelste Möglichkeit für seine Rente vorzusorgen.


Doch auch hier gibt es große Unterschiede in der Produktauswahl, die sehr Individell betrachtet werdenn müssen.


Bei einer privaten Vorsorge werden die Beiträge nicht steuerlich Begünstigt aaber dafür die Auszahlung im Rentenalter.




Riester Rente

Die Riester Rente ist eine vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen bezuschusste Art der Altersvorsorge.


Vor dem Abschluss sollte hier immer eine Kosten Nutzen Rechnung durchgeführt werden.


Denn nicht jeder hat die gleiche Förderquote.


Aktuell ist die jährliche Grundzulage pro Vertrag 175 Euro. Ehepaare erhalten den doppelten Zuschuss von 350 Euro. Ebenso gibt es für jedes Kind bis zum 31.12.2008, 185 Euro und für Kinder ab dem 01.01.2009, 300 Euro als Zulage. 

Je nach persönlicher Situation, gibt es darüber hinaus weitere Steuervorteile.


Riester-Produkte sagen Ihnen eine lebenslange Rente zu. Eine Pfändung ist ausgeschlossen. Selbst bei Arbeitslosigkeit kann ihnen Ihr angespartes Kapital, nicht vom Staat entzogen werden. Somit ist dieses auch Hartz IV geschützt.  


Allerdings ist die Rentenauszahlung, wie auch bei der Basis-Rente und den verschiedenen Arten der betrieblichen Altersvorsorge, nachgelagert zu versteuern.


Bei uns erhalten Sie dazu eine noch präzisere und exakte Beratung, damit Sie sicher in Ihre Rente starten können. 

Betriebliche Altersvorsorge

Keine gestzliche Rentenversicherung kann heutzutage im Alter noch ausreichen, und somit wird es immer wichtiger eine zusätzliche Absicherung für den Ruhestand zu schaffen. 



Dazu gibt es fünf verschiedene Optionen


- Direktversicherung

- Pensionskasse 

- Pensionsfonds 

- Unterstütungskasse 

- Direktzusage 


Welcher dieser Wege für Sie persönlich gewählt wird, bestimmt der Arbeitgeber. Somit kann jeder Arbeitnehmer seit Januar 2002, sich eine Betriebliche Altersvorsorge aufbauen. 

Nun können Sie selbst, zusätzlich für ihren Ruhestand Vorsorgen. 


Jedoch kann der Arbeitgeber der Einzahlung in ein bereits eingerichtetes Versorgungswerk den Vorrang geben. Wenn der Arbeitgeber noch keine betriebliche Altersvorsorge eingeführt hat, kann der Arbeitnehmer mindestens den Abschluss einer Direktversicherung als Altersvorsorge verlangen.


 

Rürup / Basis Rente

Die Basis-Rente dient in erster Linie der Altersversorgung. Deshalb darf die Basisrente beim Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden.

Vererbbar ist die Basis-Rente nicht. Über eine Hinterbliebenenvorsorge können Sie allerdings auch Ihre Angehörigen absichern.


Ansprüche aus der Basis-Rente werden unter anderem nicht beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt.

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